Vereinbarung § 14 WEG

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Als Rechtsanwältin für Liegenschaften kann ich Sie umfassend beraten. Bei Fragen zum Thema Vereinbarung § 14 WEG vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch.

Schreiben Sie ein E-Mail an office@kanzlei-rauf.at oder rufen Sie mich einfach direkt unter +43 664 925 5245 an. Sie können natürlich auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen.

 

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