Tipps zur Kontaktaufnahme
Versuchen Sie Ihr Anliegen so präzise wie möglich auszuformulieren bzw. sämtliche Fragen oder Bedenken Ihres Schreibens an mich einzuschließen. Je mehr Zeit Sie sich dafür nehmen, desto besser kann ich verstehen, worauf es Ihnen ankommt. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Je genauer Sie die jeweiligen Informationen angeben (Daten, Orte, involvierte Personen…) desto leichter tue ich mir. Details, Details, Details!
Wenn Sie bereits Unterlagen zu Ihrer Anfrage haben – nur her damit! Für das Erstgespräch sehe ich mir diese gerne kostenlos durch (so kann auch ich mich optimal vorbereiten).
Verwenden Sie gerne Ihren individuellen Sprachgebrauch, außerhalb des Büros bin ich ein Mensch wie alle anderen, ich werde Sie also schon verstehen.
Ablauf bis zum Erstgespräch
Im Normalfall erhalte ich von Ihnen eine schriftliche oder telefonische Anfrage zu einem konkreten Rechtsproblem. Nach einer ersten Einordnung in die Rechtsmaterie (Mietrecht, Erbrecht, Vertragsstreitigkeiten etc.) vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für ein Erstgespräch. Das Erstgespräch ist nicht kostenlos. Um hier optimal vorbereitet zu sein, bitte ich Sie mir die relevanten Unterlagen für Ihre Anfrage vorab per E-Mail zu schicken. Im Erstgespräch selbst wird ihr Fall und die Rechtslage eingeschätzt sowie mögliche weitere Vorgehensweisen und die damit zusammenhängenden Kosten besprochen. Sie entscheiden dann im Weiteren, ob Sie mich mit einer der aufgezeigten Vorgehensweisen beauftragen möchten. Im Fall der Beauftragung erhalten Sie von mir ein Vollmachtsformular zur Unterfertigung.
Info zu den Kosten
Grundsätzlich steht es dem Rechtsanwalt, der Rechtsanwältin frei sein/ihr Honorar zu vereinbaren. Im Zweifel - wenn also nichts vereinbart wurde - steht eine angemessene Entlohnung zu.
Als Orientierungshilfe möchte ich nachstehend folgenden Möglichkeiten einer Honorargestaltung vorstellen, zu denen ich üblicherweise abrechne:
- Gesetzlichen Tarifbestimmungen (RATG und AHK)
- Stundensatz
- Pauschalvereinbarung
Hierbei wird der Streitwert des individuellen Falles herangezogen und in ein bestimmtes Tarifposten System eingeordnet. Die Höhe des konkreten Honorars richtet sich nach der Höhe des Streitwertes sowie der Anzahl und/oder Dauer der rechtsanwaltlichen Leistungen. In der Regel kommt diese Art der Abrechnung vor allem bei Gerichtsverfahren zur Anwendung.
In manchen Konstellationen bietet sich die Abrechnung in Form von Stundensätzen an (zB Projektarbeit oder die Beantwortung einzelner Rechtsfragen). Üblicherweise verrechne ich hier einen Stundensatz von € 360 inkl. USt. Angefangene Stunden werden hierbei aliquot (im 4tel Stunden Takt) verrechnet.
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Pauschale. Vor allem bei der Erstellung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder letztwilligen Verfügungen hat sich dieses Modell sehr gut bewährt. Die Höhe der Pauschale richtet sich vor allem nach dem damit verbundenen Aufwand und Komplexität des einzelnen Falles.
Für die rechtliche Erstberatung verrechne ich € 270 inkl. Ust.