Erbrechtsstreit

Erbstreitigkeiten in Österreich nehmen zu und können innerhalb gesetzlicher Erben oder einer Erbengemeinschaft aus unterschiedlichsten Gründen entstehen. Die Gründe für Erbstreite sind vielfältig und können die Erbengemeinschaft vor große Herausforderungen stellen.

Die häufigsten Ursachen für Erbstreitigkeiten sind:

Fehlen einer letztwilligen Verfügung: Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist, was zu Unstimmigkeiten führen kann, insbesondere wenn Personen erben, die von anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft als nicht berechtigt angesehen werden. Es ist daher ratsam rechtzeitig Beratung einzuholen und Vorsorge für seinen Nachlass zu treffen.

Formfehler im Testament: Fehlerhafte Testamente können Anlass zu Anfechtungen geben, vor allem, wenn sich Erben übergangen fühlen. Oft genug sind eigenhändig verfasste Testamente ohne vorherige Rechtsberatung unklar bzw. widersprüchlich oder im schlimmsten Fall sogar formungültig.

Verletzung von Pflichtteilsansprüchen: Die Nichtberücksichtigung gesetzlich geschützter Erbansprüche führt in sehr vielen Fällen zu Streitigkeiten. Eigenhändig verfasste Testamente berücksichtigen bestehende Pflichtteilsrechte oft gar nicht oder nur ungenügend. Dies führt zwangsläufig zu Konflikten, die nicht selten in einem langjährigen Gerichtsstreit münden. Es ist daher sinnvoll sich in komplexen Familienkonstellationen rechtlichen Rat einzuholen.

Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft: Differenzen bei der Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses können zu Konflikten führen. Wird etwa eine Liegenschaft unter drei Kindern aufgeteilt und möchte der eine verkaufen und die anderen beiden jeweils die Liegenschaft für sich alleine, kann auch dies zu einem jahrelangen Rechtsstreit führen.

Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers: Vermutungen, der Erblasser sei zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierfähig gewesen, münden ebenfalls oft in Auseinandersetzungen. In vielen Fällen vor allem dann, wenn familienfremde Personen in einem kurz vor dem Tod errichteten Testament letztwillig bedacht wurden.

Konfliktpotential Immobilien: Immobilienerbschaften bergen ein hohes Konfliktpotenzial, insbesondere unter Geschwistern. In vielen Fällen werden Immobilien nicht einer Person, sondern einer Erbengemeinschaft vererbt. Streitpunkte können die Zuteilung der Immobilie und die Auszahlung der anderen Erben betreffen. Oftmals reicht das Vermögen eines Erben nicht aus, um die anderen auszubezahlen, was zu der schwierigen Entscheidung führen kann, die Immobilie zu veräußern. Unterschiedliche Wünsche bezüglich der Nutzung der Immobilie können die Situation zusätzlich verkomplizieren.

Um potenzielle Konflikte im Erbfall zu vermeiden, ist Transparenz innerhalb der Familie ein wesentlicher Schlüssel. Durch offene Gespräche über den Nachlass – idealerweise bereits zu Lebzeiten des Erblassers – können viele Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld geklärt werden. In vielen Fällen hilft es auch zu diesen Gespräche rechtlichen Rat einzuholen, um falsche Vorstellungen von erbrechtlichen Ansprüchen auszuräumen und mögliche Lösungen im Familienverband aufzuzeigen, an die man vorher nicht gedacht hatte. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann auch helfen, die testamentarischen Verfügungen klar und eindeutig zu formulieren, um potenzielle Konflikte von vornherein zu entschärfen.

Aber auch nach dem Tod eines nahen Angehörigen können noch gute Lösungen zur Vermeidung eines Gerichtsstreites gefunden werden. Eine Erbengemeinschaft kann etwa durch ein Erbteilungsübereinkommen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahren oder durch außergerichtlichen Vergleich aufgelöst werden. Es können individuelle Vereinbarungen zur Nutzung oder Übertragung von Liegenschaften geschlossen werden. Auch über die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen oder Pflegevermächtnisse können Vereinbarungen zwischen den Erben geschlossen werden.

Erbstreitigkeiten haben nicht nur tiefgreifende emotionale, sondern auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Neben den emotionalen Belastungen können die Kosten, die mit einem Erbstreit verbunden sind, beträchtlich sein, insbesondere wenn der Streit vor Gericht endet. Die frühzeitige Planung und offene Kommunikation über den Nachlass spielen eine zentrale Rolle bei der Prävention von Erbstreitigkeiten. Durch klare Testamentserstellungen, die Berücksichtigung von Pflichtteilen und das Aufzeigen von Lösungswegen bei Konflikten kann vielen Erbstreitigkeiten effektiv vorgebeugt werden.

Finanzielle Aspekte und Unterstützung bei Erbstreitigkeiten

Es gibt nicht wenige Fälle, die dennoch vor Gericht enden müssen. Oftmals kann man sich das auch nicht aussuchen, weil man trotz aller Bemühungen um eine Einigung dennoch geklagt wird und sich somit einem Prozess stellen muss. Es kann jedoch auch sein, dass eine Klage der letzte Ausweg ist, um zu seinem Recht zu kommen.

Ein Gerichtsprozess im Familienverband belastet nicht nur auf emotionaler Ebene, sondern kann auch eine finanzielle Belastung darstellen. Vor Gericht in Österreich gilt grundsätzlich das Obsiegensprinzip, wonach derjenige, der einen Gerichtsprozess gewinnt, auch die Kosten des Prozesses ersetzt bekommt. Im Detail ist es jedoch nicht so einfach. Es kann sein, dass man nur teilweise gewinnt und dann entsprechend anteilig die Kosten tragen muss. In Bereichen des sogenannten Außerstreitverfahrens oder auch bei einer Vertretung im Verlassenschaftsverfahren gibt es z.B. keinen Kostenersatz.  Auch bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung kann es sein, dass die Versicherung im konkreten Fall keine Deckung übernimmt. Es ist daher insgesamt wichtig zu Beginn auch über die finanziellen Aspekte eines Rechtsstreites zu sprechen.

Anwalts- und Gerichtskosten

In den meisten Fällen richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und die Gerichtskosten nach dem Gerichtsgebührengesetz. Grundlage für die Festsetzung der Kosten sind hierbei der konkrete Streitwert einerseits und die jeweilige anwaltliche Leistung andererseits. Hinzukommen können auch Sachverständigengebühren, wenn die Einholung eines Sachverständigen notwendig wird, z.B. um eine Immobilie zu bewerten.

Beispiel:
Der unverheiratete A hinterlässt zwei Kinder X und Y. A hat ein Testament errichtet und X zur Alleinerbin eingesetzt. Im Nachlass befindet sich eine Immobilie von der Y behauptet sie wäre € 200.000,- wert. Y klagt X auf den Pflichtteil von € 50.000,-. Folgende Kosten können bei einem Streitwert von € 50.000,- entstehen (stand 1.9.2024; Anwalt im selben Gerichtssprengel):

Gerichtskosten der Klage:                      EUR     1.556,00
Anwaltskosten der Klage (TP 3A):        EUR     2.387,04
Anwaltskosten 1. Schriftsatz (TP 3A): EUR     1.788,90
Anwaltskosten 1. Antrag (TP 2):           EUR        908,16
Anwaltskosten 1. Verhandlung (1 h):   EUR     1.785,78
Anwaltskosten 2. Verhandlung (4 h):   EUR     4.464,18
Sachverständigengutachten:                 EUR     3.500,00
Anwaltskosten 2. Schriftsatz (TP 3A): EUR     1.788,90
Anwaltskosten 3. Verhandlung (2 h):   EUR     2.678,58
Anwaltskosten 3. Verhandlung (3 h):   EUR     3.571,38


Summe                                                      EUR   24.428,92

Wie man sieht, können die Kosten beträchtlich ausfallen. Die Kosten hängen zudem vom Streitwert und von den erforderlichen anwaltlichen Leistungen ab. Die Inanspruchnahme juristischer Unterstützung kann nicht nur zur Klärung bestehender Streitigkeiten beitragen, sondern auch präventiv wirken, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Rechtliche Unterstützung

Als auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin kann ich Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche, Nachlassplanung und Testamentserstellung im österreichischen Erbrecht eine wesentliche Unterstützung bieten. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich komplexe Situationen verständlich darzustellen und gemeinsam mit Ihnen Lösungen im Familienverband zu erarbeiten. Als Rechtsanwältin für Erbrecht kann ich Sie umfassend beraten, wie Sie durch letztwillige Verfügung oder durch Vereinbarungen zu Lebzeiten  die für Sie richtige Vorsorge treffen können. Ich kann Sie bei der Formulierung von Testamenten oder Vermächtnissen unterstützen und dabei sicherstellen, dass die testamentarischen Wünsche rechtsgültig sind und den Pflichtteilserfordernissen genügen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen im Verlassenschaftsverfahren zur Seite.

Manche Familiensituationen können erbrechtlich betrachtet sehr verstrickt sein. Bei Fragen zum Thema Erbrecht und Testament vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch.

Schreiben Sie ein E-Mail an office@kanzlei-rauf.at oder rufen Sie mich einfach direkt unter +43 664 925 5245 an. Sie können natürlich auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen.

 

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