Beratung gesetzliche Erwachsenenvertretung

Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Als Rechtsanwältin für Erbrecht kann ich Sie umfassend beraten, wie Sie durch testamentarische Anordnungen die für Sie richtige Vorsorge treffen können. Ich kann Sie dabei bei der Formulierung von Testamenten, Vermächtnissen oder Erb- und Pflichtteilsverzichten unterstützen und dabei sicherstellen, dass die testamentarischen Wünsche rechtsgültig sind und den Pflichtteilserfordernissen genügen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen im Verlassenschaftsverfahren zur Seite.

Manche Familiensituationen können erbrechtlich betrachtet sehr verstrickt sein. Bei Fragen zum Thema Erbrecht und Testament vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch.

Schreiben Sie ein E-Mail an office@kanzlei-rauf.at oder rufen Sie mich einfach direkt unter +43 664 925 5245 an. Sie können natürlich auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen.

 

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